Was Sie vor ihrer osteopathischen Behandlung wissen sollten
 

Hier finden eine verkürzte Zusammenfassung der AGB. Für ausführliche Informationen lesen sie bitte die AGB.

Eine osteopathische Sitzung ist eine therapeutische Maßnahme, daher richtet sich die Behandlungszeit nach dem Beschwerdebild. Der Körper kann einige Tage bis Wochen darauf reagieren. Eine erneute Behandlung ist häufig erst nach dieser Zeit sinnvoll, je nachdem, ob das Problem akut ist oder schon längere Zeit besteht. Die Behandlungshäufigkeit kann je nach Erkrankung und Beschwerdebild unterschiedlich sein. Die Therapie wird bei jedem Termin individuell auf Sie und die bei Ihnen vorliegenden Funktionsstörungen abgestimmt.

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Find it, fix it, leave it alone
Das war einer der Leitsätze von A.T. Still für seine Studenten.
Frei übersetzt heisst das: "Spür das Problem auf, behandel es
und dann lass es in Ruhe
", sprich gib ihm Zeit.
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Im Durchschnitt sind vier bis acht Behandlungen im Abstand von einigen Tagen bis mehreren Wochen notwendig. Bereits länger bestehende oder chronische Beschwerden erfordern in der Regel mehr Zeit.

Häufig zeigt sich eine Besserung der Schmerzen erst innerhalb einer gewissen Zeitspanne nach der Therapie, beispielsweise ein bis zwei Monate nach der letzten Sitzung.
Daher sollte bezüglich des Behandlungserfolges Geduld bewahrt werden.

Kosten: Die Kosten einer Behandlung richten sich nach Zeit und Aufwand durch die Diagnose und die daraus resultierende Behandlung und betragen ca 95-120€

Kinesiotaping außerhalb einer Behandlung: 15€ 

Vereinbarte Termine können Sie bis 24h vorher kostenfrei und ohne Angabe von Gründen stornieren. Absagen können werktags von 08.00-19.00 erfolgen, d.h Termine nach Sonn-und Feiertagen müssen am letzten Werktag davor storniert werden. Zu spät oder unentschuldigte Termine müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen, da die für Sie eingeplante Arbeitszeit nicht anderweitig nutzbar ist.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des gestiegenen Zeitaufwandes für das Ausstellen von Rechnungskopien und anderen Dokumenten eine Gebühr von 5-10€ erheben müssen.

 

welche Krankenkasse übernimmt eine osteopathische behandlung?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Teil der Behandlungskosten. Hier sollten Sie sich im Vorfeld über die Modalitäten, z.B. die Notwenigkeit eines Empfehlungsschreibens durch einen Arzt, informieren, denn dann darf die Behandlung erst nach der Ausstellung dieser Empfehlung beginnen. 
Auch private Kassen übernehmen prozentual die Behandlungen,wenn Sie den Heilpraktiker im Tarif haben. Hier wird die Abrechnung nach GebüH-Richtlinien vorgenommen.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Voraussetzungen einer Erstattung seitens Ihrer Krankenkasse. Im Nachhinein können wir leider nicht mehr auf Anforderungen oder Änderungen von Rechnungen/Quittungen reagieren.

Informationen finden sie auf der Homepage ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Durch eine zugesagte Terminvereinbarung gehen Sie automatisch einen Behandlungsvertrag mit der Praxis für Osteopathie-Jost ein.
Dadurch akzeptieren Sie zeitgleich die AGB der Praxis.

Absage- Regelung

Liebe Patienten, aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals auf die Absage- Regelung hinweisen:

Termine können bis 24 Std vorher, Montags-Freitags von 8.00-19-00 Uhr, kostenfrei und ohne Angabe von Gründen storniert werden.

Die Absage ist gültig, sobald Sie die schriftliche Bestätigung über den Eingang der Absage von uns erhalten haben. Diese erfolgt Mo-Fr, 8.00-19.00 innerhalb 4 Std nach Eingang ihrer Absage. Ohne Bestätigung seitens der Praxis gilt der Termin als nicht abgesagt. 

Haben Sie nach 4 Std keine Rückmeldung erhalten, gehen Sie bitte davon aus, dass wir ihre Absage nicht erhalten haben und kontaktieren Sie uns erneut.  Auch im Technik Zeitalter passiert es leider, dass SMS, Anrufe oder E-Mails ihr Ziel nicht erreichen.

Termine, die mit weniger als 24 std oder nicht abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt, da wir als reine Bestellpraxis arbeiten. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. So wird Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden.

Wir bedanken uns für ihr Verständnis und ihre rechtzeitige Absage

Cora Jost und Team